Arbeitsunfähig, darf man zur Fortbildung?

Schlagwörter:, , Betriebsübergabe 22 Januar, 2012

Frage von Marianne K: Arbeitsunfähig, darf man zur Fortbildung?
Ein Betrieb wurde übernommen, weil der vorherige Firmeninhaber Insolvenz anmelden musste. Manche Arbeitsplätze konnten nur erhalten werden, weil der neue Arbeitgeber sich echt eingesetzt hat. Nun haben wir eine Kollegin (Betriebsübernahme war im Dezember), die ist das 4. mal krank. Der Arbeitgeber hatte eine Weiterbildung (übers Arbeitsamt gefördert) organisiert. Die Weiterbildung sollte am 26.01.2010 los gehen. Arbeitnehmerin war aber mal wieder bis zum 31.01.2010 krank geschrieben. Der Arbeitgeber hat die Weiterbildung beim Arbeitsamt dann abgesagt. Die Arbeitnehmerin ist aber trotz AU bei der Weiterbildung aufgetaucht (hat sich aber in der Firma vorher nicht gemeldet). Irgendwie weiß keiner wie das nun rechtlich ist, selbst das Arbeitsamt nicht…. Wer weiß was?

Beste Antwort:

Answer by @ngelkiller
Wenn Sie krank gemeldet ist , darf sie natürlich nicht teilnehmen , sie hätte sich vorübergehend gesund schreiben lassen sollen , da die krankheit wahrscheinlich berufsbedingt ist . Aber ich denke , in solchen Fragen kann mit Sicherheit ein Anruf bei der Krankenkasse weiterhelfen .

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